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Kosten

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen, sofern die Behandlung im gewählten Tarif enthalten ist.

Da sich die vertraglichen Regelungen je nach Versicherung zum Teil deutlich unterscheiden, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Krankenversicherung oder Beihilfestelle aufzunehmen.

 

Wichtig ist, im Vorfeld alle Formalitäten zu klären:

  • Wie viele Sitzungen übernommen werden

  • Ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist

  • Welche Formulare benötigt werden

 

Die konkreten Voraussetzungen sowie das verfügbare Stundenkontingent richten sich jeweils nach dem individuellen Tarif. Ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen der Versicherung hilft in der Regel, offene Fragen direkt zu klären – nehmen Sie daher gerne frühzeitig Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt monatlich auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Unabhängig davon, ob oder wann eine Erstattung durch die private Krankenversicherung erfolgt, sind Patient:innen bzw. Vertragspartner:innen selbst für die fristgerechte und vollständige Bezahlung der Rechnung verantwortlich. Das bedeutet: Sie begleichen die Rechnung zunächst direkt bei mir und reichen sie anschließend zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein.

Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren

Da ich nicht über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich mit gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (KEV) abrechnen.

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung bei Therapeut:innen mit Kassensitz. In der Praxis führt dies jedoch häufig zu langen Wartezeiten oder Schwierigkeiten, zeitnah einen geeigneten Therapieplatz zu finden.

Wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel drei Monate – und unter zumutbaren Bedingungen (z. B. Anfahrt oder individuelle Bedürfnisse) kein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen und von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Für diesen Antrag ist es notwendig, dass Sie dokumentieren, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Praxen bemüht haben – etwa durch Absagen oder nicht zumutbare Wartezeiten. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und stehe Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

 

Selbstzahler:innen

Es ist auch möglich, dass Sie die Kosten für die Therapie als Selbstzahler:innen selbst übernehmen.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt monatlich auf Grundlage der Gebührenordnung (GOP).

 

Coaching

Ergänzend zu meinem therapeutischen Angebot biete ich auch Coaching für Erwachsene an.

Dieses richtet sich an Menschen, die sich persönliche oder berufliche Unterstützung, Klärung oder Begleitung in herausfordernden Lebenssituationen wünschen.

Weitere Informationen zu den Inhalten und Kosten des Coachings erhalten Sie gerne direkt bei mir.

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