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Häufig gestellte Fragen
FAQ
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum sich Patient:innen sich für eine Therapie entscheiden. Häufig ist eine Veränderung im Verhalten auffällig – zum Beispiel Rückzug, plötzliche Wutanfälle oder die Vermeidung bestimmter Situationen. Manchmal treten Schwierigkeiten in Übergängen auf, etwa bei der Eingewöhnung in den Kindergarten oder beim Schuleintritt, wie Trennungsängste oder Probleme mit Aufmerksamkeit und Konzentration. Wichtig ist, dass wir gemeinsam schauen, welche realistischen und erreichbaren Ziele wir für die Therapie formulieren. Freiwilligkeit und Mitarbeit sind zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung.
Zunächst können Sie bzw. kannst Du telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Modalitäten Ihrer Krankenkasse bzw. das Kostenerstattungsverfahren (siehe dazu auch Punkt „Kosten“). Für Patient:innen unter 18 Jahren ist wichtig zu wissen, dass Du Dich zwar selbst melden und zum Erstgespräch kommen kannst, ich im Rahmen der privaten Krankenkassen aber die Unterschrift der Eltern als Vertragspartner benötige.
Die ersten Gespräche – dazu zählen die psychotherapeutischen Sprechstunden und die sogenannten probatorischen Sitzungen – dienen zunächst dazu, das Anliegen gemeinsam zu klären. Wir nehmen uns Zeit, die aktuelle Symptomatik, das Erleben und mögliche Hintergründe zu verstehen. Gleichzeitig ist dies eine wichtige Phase des gegenseitigen Kennenlernens. Ein zentrales Ziel der ersten Stunden ist es, zu prüfen, ob die therapeutische Passung gegeben ist – also ob die Zusammenarbeit für alle Beteiligten stimmig und tragfähig erscheint. Der Beziehungsaufbau erfolgt individuell und richtet sich nach dem Tempo und den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen. Auch organisatorische Aspekte – wie die Klärung der therapeutischen Rahmenbedingungen, die mögliche Einbeziehung von Bezugspersonen oder Institutionen sowie der Antrag bei der Krankenkasse – werden in dieser Phase besprochen.
Im Anschluss beginnt die eigentliche Therapiephase. Deren Dauer richtet sich nach der individuellen Fragestellung, dem Therapieziel und dem Verlauf. Manche Patient:innen kommen für einen überschaubaren Zeitraum von wenigen Wochen oder Monaten, andere benötigen eine längerfristige Begleitung über mehrere Jahre. Wichtig ist, dass der therapeutische Prozess stets gemeinsam abgestimmt, transparent gestaltet und regelmäßig reflektiert wird.
Im Falle eines Notfalls wenden Sie sich bitte umgehend an die dafür zuständige Klinik, die je nach Einzugsgebiet für Sie und ihr Kind zuständig ist:
Für Kinder und Jugendliche unter 18:
VALEARA Bochum
0234/966392-00
Axstraße 33, 44879 Bochum(https://www.google.com/maps/place/data=!4m2!3m1!1s0x47b8de59b95a39a7:0xdf824b4bb217fc79?sa=X&ved=1t:8290&ictx=111)
Für junge Menschen über 18 Jahren:
LWL-Universitätsklinikum Bochum
0234 5077-0
Alexandrinenstr. 1-3
44791 Bochum
Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben ist es wichtig, dass auch beide in die Therapie einwilligen, im besten Fall kommen beide Eltern mit zum Erstgespräch. Wenn das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, reicht es, wenn beide Eltern den Behandlungsvertrag unterschreiben. Wenn ein Elternteil ein Sorgerecht alleine innehat, dann muss ein Negativbescheid vom Jugendamt vorgelegt werden.
Zu Beginn der Therapie erkläre ich Dir/Ihnen das Prozedere auch noch Mal ganz genau. Sofern eine Therapiestunde nicht 48 Stunden vorher abgesagt wird, fällt ein Ausfallhonroar an. Falls Du Dich/ sich Ihr Kind nicht fit genug fühlt, um die Sitzung in Präsenz durchzuführen oder die Ansteckungsgefahr vermieden werden soll, können Stunde auch sehr gerne online durchgeführt werden.
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